Was das Gesetz tatsächlich verlangt
Das niederländische Arbeitsschutzgesetz, die Arbowet, bleibt an einer Stelle bewusst offen: Nirgends wird eine feste Zahl für die Anzahl der BHV-Ersthelfer genannt, die ein Unternehmen vorhalten muss. Artikel 15 verlangt lediglich "ausreichend" qualifiziertes Personal für die betriebliche Notfallorganisation, abgestimmt auf die Unternehmensgröße, die in der verpflichtenden Risikobeurteilung (RI&E) festgestellten Risiken und die Gebäudestruktur. Es gibt also keine feste Formel, aber auch keinen Freibrief: Ein Unternehmen muss nachweisen können, dass diese Entscheidung durchdacht getroffen wurde.
Ausgangspunkt ist die RI&E. Ohne aktuelle Risikobeurteilung fehlt die Grundlage, um festzulegen, was "ausreichend" für die jeweilige Situation bedeutet. Das ist zugleich der häufigste Schwachpunkt: Ein Verbandkasten wird angeschafft, ein paar Mitarbeitende werden geschult, aber warum genau diese Anzahl zu den tatsächlichen Risiken passt, wird nirgends dokumentiert.
Wie viele BHV-Ersthelfer nötig sind
In der Praxis arbeiten die meisten Arbeitsschutzdienste und Branchenverbände mit einer Faustregel: ein BHV-Ersthelfer pro fünfzig anwesende Personen. Das ist keine gesetzliche Vorgabe, aber ein praktikabler Ausgangspunkt, auf den die meisten Risikobeurteilungen ohnehin hinauslaufen.
Bei der Festlegung der eigenen Zahl sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Schichtarbeit sowie Abend- und Nachtbetrieb, da jede Schicht eigene Abdeckung braucht
Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, weshalb mindestens eine Vertretung pro Ersthelfer sinnvoll ist
Mehrere Etagen oder Gebäude, wo Ersthelfer pro Etage schneller reagieren können
Besucher und nicht fest angestelltes Personal, die ebenfalls mitgezählt werden müssen
Ein Unternehmen mit vierzig Mitarbeitenden auf drei Etagen benötigt realistisch mehr als einen Ersthelfer, selbst wenn die Kopfzahl unter der Faustregel-Schwelle liegt.
Welche Mittel vorhanden sein müssen
Das Gesetz verlangt "ausreichende Materialien und Mittel", ohne eine abschließende Liste zu liefern. In der Praxis bedeutet das:
Einen Verbandkasten oder Erste-Hilfe-Koffer, vollständig und an einem festen, bekannten Ort
Fluchtwegkennzeichnung und Notbeleuchtung, damit sich bei Stromausfall oder Rauch jeder orientieren kann
Erkennbare BHV-Warnwesten, damit Ersthelfer im Ernstfall sofort sichtbar sind
Löschmittel, passend zu den Risiken im Gebäude
Ein AED ist übrigens gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber schaffen trotzdem einen an, da die Erfolgschancen einer Reanimation deutlich steigen, wenn ein Defibrillator schnell verfügbar ist.
Aufgaben bei einer Räumung
Bei einer Räumung zählt vor allem eine klare Rollenverteilung. Die Kernaufgaben, die BHV-Ersthelfer beherrschen sollten:
1. Alarmieren: Vorfall melden, Rettungsdienste sowie Kolleginnen und Kollegen informieren
2. Sammeln: Personen über den richtigen Fluchtweg zum Sammelplatz führen
3. Kontrollieren: Anwesenheit prüfen und Räume auf Zurückgebliebene absuchen
4. Erste Hilfe leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft
5. Übergabe: Rettungsdienste bei Ankunft informieren
Es lohnt sich, festzulegen, wer welche Aufgabe übernimmt, und dieses Szenario auch wirklich zu üben: Eine Aufgabenverteilung auf dem Papier sagt wenig aus, solange sie niemand tatsächlich durchlaufen hat.
Häufige Fehler
Die häufigsten Fehler sind selten dramatisch, aber hartnäckig:
Zertifikate, die ablaufen, ohne dass es jemandem auffällt
Keine Vertretung während Urlaub oder Krankheit des festen Ersthelfers
Ein Verbandkasten, der nie kontrolliert oder aufgefüllt wird
Kolleginnen und Kollegen, die nicht wissen, wer BHV-Ersthelfer ist
Ein Räumungsplan, der nie geübt wurde
Jeder dieser Punkte lässt sich mit klaren Absprachen und einem festen Kontrollrhythmus lösen.
Praktisch geregelt, kein Grund zur Sorge
Die BHV-Organisation in Ordnung zu bringen klingt komplizierter, als es ist. Sobald Risikobeurteilung, Anzahl der Ersthelfer und Ausstattung zusammenpassen, bleibt bis zur nächsten Überprüfung wenig zu tun. Im Sortiment von De Groene Koffer findet sich alles Nötige dafür: vollständige Verbandkästen, AEDs, Fluchtwegkennzeichnung und BHV-Warnwesten, sodass alle gesetzlichen Anforderungen auf einmal abgedeckt sind.
